AGB

 

  1. Allgemeines

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Grundlage festgelegt , auf der die NK Nahe Kurier GmbH & Co.KG nachfolgend NAHE KURIER genannt wird.
Die Firma NAHE KURIER nimmt Aufträge zur Beförderung von Gütern sowie sonstiger beförderungsnaher Leistungen (z.B. Zwischenlagerung) entgegen, führt diese selbst aus oder vermittelt sie an selbständige Unternehmen (Liniensysteme /Kuriere). Die Transporte sowie deren Vermittlung unterliegen den vom Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik e.V. empfohlenen Vertragsbedingungen für Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmer (VBGL).
Bei internationalen Transporten mit KFZ gelten zwingend die Bestimmungen des Übereinkommens des Straßengüterverkehrs (CMR), bei internationalen Lufttransporten diejenigen des Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts (Warschauer Abkommen) und bei Bahntransporten diejenigen der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (ER/CIM). Darüber hinaus gelten diese Geschäftsbedingungen und gehen den obigen Vertragsbedingungen vor.
Gegenteilige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von NAHE KURIER vor Vertragsbeginn schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungen und Leistungsausschlüsse
Befördert werden alle Güter, die sich zur Beförderung mit Fahrrad, Motorrad, PKW oder LKW im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) eignen.
Ausgeschlossen ist die Beförderung von Personen, sowie dem Postmonopol (außer Sendungen nach §2 Abs. 4 PostG) unterliegenden Sendungen.
Ebenso sind von der Beförderung ausgeschlossen Waren mit besonderem Wert ( z.B. Schmuck, Kunst, Bargeld oder begebbare Wertpapiere, Münzen), verderbliche Lebensmittel und Güter, deren Transport einem gesetzlichen Verbot unterliegen. Bei internationalen Transporten sind auch solche Güter ausgeschlossen, die nach den Bestimmungen der International Airtransport Association (IATA) oder der International Civil Aviation Organisation (ICAO) vom Lufttransport ausgeschlossen sind.
Ohne eine vorherige schriftliche Vereinbarung schließen wir Leistungen im Zusammenhang mit der Beförderung bzw. Behandlung von Gütern aus, von denen Gefahren für andere Güter, Umwelt oder Personen ausgehen können, insbesondere Gefahrgüter, die der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (GGVS/ADR) unterliegen und als gefährlich mit besonderer Kennzeichnungspflicht eingestuft werden.
Wir übernehmen im Overnightdienst nicht den Transport von Sendungen, deren Wert im Einzelfall 500,00 € übersteigt. Bei Direktfahrten darf der Wert der einzelnen Sendung 500,00 € nicht übersteigen.
Wir sind vor der Annahme von Sendungen nicht verpflichtet, den Inhalt, die Stückzahl, die Menge, das Gewicht oder den Wert von Sendungen zu überprüfen. Die Annahme stellt keinen Verzicht auf die Rechte aus §410 Handelsgesetzbuch (HGB) dar.
Für Schäden, die durch die Übergabe vom Versand ausgeschlossener Güter an unseren Sachmitteln sowie Gütern sonstiger Versender entstehen haftet der Versender.

3. Übernahme und Ablieferung
Die Art des Transportmittels bestimmt, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, NAHE KURIER. Übernahme und Ausführung des Auftrages erfolgen, sobald es die Verkehrslage und Disposition der Transportmittel erlauben. Eine Einhaltung von Lieferterminen schuldet NAHE KURIER nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich auf dem Transportschein/ Auftrag vereinbart und von uns vor Transportbeginn schriftlich bestätigt wurde. Bei Nichtzustellbarkeit verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
Der Auftraggeber sorgt für eine für den zu transportierenden Gegenstand geeignete Verpackung. Sendungen, die zerbrechliche oder hochempfindliche Güter (z.B. Glas, Porzellan, elektronische Geräte) enthalten, müssen uns oder dem von uns beauftragten Kurier in besonders sachgemäß gegen Schlag und Stoß gesicherter Verpackung übergeben werden. Schäden, die aus einer nicht transportsicheren Verpackung resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Sendungen sind deutlich lesbar und vollständig zu adressieren. Besonders zu behandelnde Sendungen sind zu kennzeichnen und uns vor Übergabe schriftlich anzuzeigen. Wir sind befugt, aber nicht verpflichtet, Sendungen zur Anschriftenüberprüfung oder aus ähnlichen Gründen zu öffnen.
Erkennbare Schäden und Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger sofort gegenüber dem Kurier anzuzeigen und unverzüglich gegenüber NAHE KURIER schriftlich geltend zu machen. Schäden welche nicht sofort bei Annahme durch den Empfänger erkennbar sind, sind sofort nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung des Mangels schriftlich gegenüber NAHE KURIER anzuzeigen. Es gelten §§438 ff. HGB.Der Kurier ist berechtigt, das Transportgut allen unter der Empfängeradresse anzutreffenden Personen auszuhändigen. Trifft er unter dieser Adresse keine Person an, so händigt er die Sendung an vertrauenswürdige Dritte gegen Quittung zur Weiterleitung an den Empfänger aus. Ist dies unmöglich, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Daraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers gegen gesonderte Abrechnung. Sendungen können, soweit vereinbart, auch in Briefkästen eingelegt werden. Sie gelten mit der Einlegung als zugestellt. Unsere Gewahrsamszeit endet mit der Einlegung in den Briefkasten.

4. Preise
Das Entgelt für die Beförderung und sonstiger logistischer Dienstleistungen richtet sich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste der Firma NAHE KURIER.
Das für die Beförderung zu entrichtende Entgelt ist spätestens bei der Auslieferung der Sendung an den Auftrag nehmenden Kurierfahrer bar zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung zum Zeitpunkt der Übernahme der Sendung getroffen wurde. Wird die Zahlung bei oder nach der Übernahme des Transportgutes nicht geleistet, so tritt vorbehaltlich einer anders lautenden Zahlungsvereinbarung hinsichtlich der Forderungen aus der Beförderungsleistung und sonstiger Nebenleistungen ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug spätestens 14 Tage nach Übernahme der Sendung oder 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ein, je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt. Im Falle des Verzuges erheben wir Verzugszinsen in banküblicher bzw. gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden bleibt vorbehalten, ebenso der Nachweis, ein Verzugsschaden sei nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
Bei als unfrei gekennzeichneten Sendungen stellt NAHE KURIER die Rechnung nach vorab getroffener Vereinbarung Dritten. Auftraggeber und Rechnungsempfänger haften gesamtschuldnerisch für den Rechnungsbetrag gegenüber NAHE KURIER.

5. Haftung
Die Haftung für Schäden (Verlust, Teilverlust, Beschädigung) von Sendungen in der Zeit zwischen Übernahme des Transportgutes zur Beförderung und Ablieferung nach Absatz 3 AGB ist begrenzt auf einen Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten (Recheneinheit des internationalen Währungsfonds (IWF / IMF International Monetary Fund) für jedes Kilogramm des Rohgewichtes jedoch maximal bis zu 500,00 € je Overnightsendungen und 500,00 € bei Direktfahrten. Bei einem Frachtvertrag über die Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln unter Einschluss einer Seebeförderung ist die Haftung begrenzt auf 2 SZR für jedes Kilogramm Rohgewicht jedoch maximal bis zu 500,00 €. Sind nur einzelne Packstücke oder Teile der Sendung verloren oder beschädigt, berechnet sich die Haftungshöchstsumme nach dem Rohgewicht der gesamten Sendung, wenn dadurch die gesamte Sendung entwertet ist, sonst nur nach dem Rohgewicht des beschädigten oder in Verlust geratenen Teiles der Sendung.
Für Bruchschäden an Glas, Porzellan und anderen hochempfindlichen Gegenständen haftet NAHE KURIER nur, wenn die Sendung sachgemäß gegen Schlag und stoßgesichert verpackt ist. Für Funktionsstörungen an elektrischen Geräten übernimmt NAHE KURIER nur dann die Haftung, wenn nachgewiesen wird, das der Schaden auf Verschulden des Kuriers beruht.
Wir sind nicht haftbar für Unterbrechungen des Transportes oder Schäden am Transportgut, die aufgrund höherer Gewalt oder aus sonstigen, nicht in unserem Verantwortungsbereich liegenden Ursachen (z.B. Beschaffenheit der Sendung, Streik, Unwetter, Krieg, elektrische oder magnetische Schäden an oder Löschung von elektronischen oder photographischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen) eintreten.
Bei Schäden aus Überschreitung der Lieferfrist haftet NAHE KURIER ohne weiteren Schadenersatz bis zur Höhe des auf die Fracht entfallenden Entgeltes.
Die Haftung von NAHE KURIER bei Vermögensschäden ist der Höhe nach begrenzt auf das Einfache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen, insbesondere wenn und soweit der Schaden durch eine nicht von uns verschuldete Anweisung des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen oder durch Umstände, die wir mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht abwenden konnten, verursacht worden ist.
Unberührt bleibt die weitergehende Haftung bei vorsätzlicher Schadensherbeiführung. Alle weiteren Schadenersatzansprüche, auch für Folgeschäden sind ausgeschlossen.

6. Bestimmungen für die Zollabfertigung
Der Auftraggeber hat alle zur Zollabfertigung erforderlichen Dokumente beizubringen. Mit der Vorlage der erforderlichen Dokumente bestätigt der Auftraggeber, dass alle Erklärungen, Export- und Importinformationen wahrheitsgetreu und richtig sind. Mit der Übergabe der Sendung an den Kurier werden wir, soweit dies zulässig ist, als Zollagent mit der Zollabfertigung beauftragt. Wir werden als nomineller Empfänger zum Zwecke der Beauftragung eines Zollmaklers zur Abwicklung der Zollformalitäten eingesetzt. Zollstrafen, Lagergebühren und sonstige Kosten, die durch Handlungen der Zollbehörden oder aufgrund der Nichtvorlage der erforderlichen Ausfuhrdokumente, Lizenzen, oder Erlaubnisbescheinigungen seitens des Auftraggebers oder des Empfängers entstehen, werden wir dem Empfänger gegebenenfalls mit erhobenen Zollgebühren und Steuern in Rechnung stellen. Falls der Empfänger seiner Zahlungspflicht nicht sofort nachkommt, haftet der Auftraggeber.

7. Verjährung
Sämtliche Ansprüche gegen NAHE KURIER und dessen Erfüllungsgehilfen verjähren nach zwölf Monaten gerechnet vom Tag der Fälligkeit des Anspruches bzw. spätestens vom Tag der Ablieferung des Transportgutes.

8. Datenschutz
Wir sind berechtigt, Daten, die Sie im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen angegeben haben, zu sammeln, zu speichern und zu verarbeiten und an andere Partnergesellschaften unserer Firma, auch grenzüberschreitend weiterzugeben, soweit und solange dies für die Erbringung unserer Dienstleistungen erforderlich ist. Sie sind mit der Datenerfassung und -verarbeitung sowie Übermittlung, insbesondere auch an staatliche Stellen oder Zollbehörden, einverstanden.

9. Schlussbestimmungen
Für diese Vertragsbeziehungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber, Empfänger oder Anspruchsteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird der Sitz von NAHE KURIER vereinbart.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.

NK Nahe Kurier GmbH Co.KG

      Frei-Laubersheim Dezember 2012